Seelze - Straßenverkehr
Verkehrszeichen - Radfahren
Die [box]Grünen[/box] in Seelze sehen hier Handlungsbedarf.
Antrag:
1. Die Verwaltung führt in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem
ADAC und dem ADFC eine Visitation des Gesamtstraßennetzes der Stadt Seelze
mit allen Stadtteilen durch. Zweck dieser Maßnahme ist: Eine Überprüfung
aller Verkehrsschilder auf deren Notwendigkeit und Klarheit.
2. Die Stadt Seelze prüft ihr Radwegenetz in Zusammenarbeit mit
der Polizei, dem ADAC und ADFC, wo das Verbot der Fahrbahnbenutzung
erforderlich bzw. zulässig ist.
Begründung:
Zu viele und nicht eindeutige Verkehrsschilder schaffen Unsicherheit für
alle Verkehrsteilnehmer. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am
18.November 2010 in einem Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als
gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Bereits seit dem 1.September
1997 sieht die StVO das Radfahrer auf der Fahrbahn als Regelfall vor. Das
Bundesverwaltungsgericht hat sich eingehend mit dieser Rechtslage
auseinandergesetzt und Gericht bestätigt, dass Radfahrerinnen und Radfahrer
im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im
Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen.