Seelze - Straßenverkehr

  • Veröffentlicht am: 19. Oktober 2012 - 10:02

Verkehrszeichen - Radfahren

Die [box]Grünen[/box] in Seelze sehen hier Handlungsbedarf.


Antrag:

1. Die Verwaltung führt in Zusammenarbeit mit der Polizei, dem

ADAC und dem ADFC eine Visitation des Gesamtstraßennetzes der Stadt Seelze

mit allen Stadtteilen durch. Zweck dieser Maßnahme ist: Eine Überprüfung

aller Verkehrsschilder auf deren Notwendigkeit und Klarheit.

2. Die Stadt Seelze prüft ihr Radwegenetz in Zusammenarbeit mit

der Polizei, dem ADAC und ADFC, wo das Verbot der Fahrbahnbenutzung

erforderlich bzw. zulässig ist.



Begründung:

Zu viele und nicht eindeutige Verkehrsschilder schaffen Unsicherheit für

alle Verkehrsteilnehmer. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat am

18.November 2010 in einem Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als

gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Bereits seit dem 1.September

1997 sieht die StVO das Radfahrer auf der Fahrbahn als Regelfall vor. Das

Bundesverwaltungsgericht hat sich eingehend mit dieser Rechtslage

auseinandergesetzt und Gericht bestätigt, dass Radfahrerinnen und Radfahrer

im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im

Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen.