Seelze - Bildungs- und Teilhabepaket

  • Veröffentlicht am: 17. Januar 2013 - 16:35

Eine Idee zur Mittelverwendung wird zum Antrag.

Die Fraktion [box]Bündnis 90/Die Grünen[/box] stellt in Abänderung der Info-Vorlage BV XVI/0297 folgenden Antrag:


Der Rat der Stadt Seelze beschließt:

Die nicht abgeforderten Mittel der Stadt Seelze zur Verfügung gestellten Mittel aus dem BuT (für 2013 ca. 19.000,00 €) werden nach folgendem Verfahren vergeben:

- Antragsverfahren mit Abgabeschluss zum 31.03.2013.

- Antragsberechtigt ist jede Organisation oder Abt. der Verwaltung, welche die Mittel für ein Projekt oder Anschaffung in den durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vorgesehen Bereichen einsetzen will.

- Die max. Fördersumme pro Antragsgrund beträgt 2.000,--€ (Es kann sich um eine volle Förderung aber auch um einen Zuschuss handeln).

- Der Antrag muss den genauen Verwendungszweck enthalten. Dieser sollte möglichst nahe an den ursprünglichen Vergaberichtlinien des BuT liegen.

- Eine Projektbeschreibung und eine Kostenschätzung ist dem Antrag beizufügen.


Begründung:

Die Vergabe dieser einmalig zur Verfügung stehenden Summe sollte sich möglichst nahe am ursprünglichen Verwendungszweck des BuT orientieren, damit das Geld benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Seelze zugutekommt.

Die Durchführung des Vergabeverfahrens kann sich am Projekt "Letter-Fit

- Soziale Stadt" anlehnen und sollte allen im Bereich der Jugendpflege und Bildung tätigen Einrichtungen und Organisationen bekannt gegeben werden.