Seelze - Gewerbeansiedlung am Kanal

  • Veröffentlicht am: 22. September 2008 - 14:04

Ist der Seelzer Bürgermeister ein Wirtschaftsverhinderer?

Es liegt die Beschlussvorlage für die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes "Lohnder-Mineralstoffindustrie" vor.

Sie ist für jeden logisch denkenden Menschen die Darstellung einer willkürlichen Entswcheidung!

Sachstand ist:

Im Vorlauf der Bebauungsplanänderung sind alle erforderlichen Untersuchungen angestrengt worden.

Alle Gutachten kommen zu dem Schluß, dass absolut keine Hinderungsgründe vorliegen.

Beispielzitat: Hinsichtlich der durch die Planung zu erwartenden Lärm- und Staubimmissionen können die jeweiligen Grenzwerte sicher eingehalten werden.

Dem zu Folge kann eine Beschlussvorlage nur eine Empfehlung zur Durchführung der Änderung enthalten. Dieses ist unsere klare Position!

Diesen logischen Schluss kann man ausschließlich erwarten. Was aber geschieht? Es soll beschlossen werden, der Änderung [u]NICHT[/u] zuzustimmen und das Verfahren zu beenden.

So etwas nennt man Politik der Beliebigkeit. Dem kann man sich in keinem Fall anschließen.

Wenn es keinen Grund gibt, die Ansiedlung eines Gewerbes zu verhindern, damit Arbeitsplätze zu schaffen, damit Gewerbesteuereinnahmen zu generieren, dann ist eine solche Beschlussvorlage unmöglich. Die Verwaltung kann nach Vorliegen aller Fakten nur zu einer Empfehlung kommen.

Sollte die Vewaltungsspitze aus persönlichem Empfinden eine andere, nicht zu begründende Einstellung haben, so kann sie entsprechend votieren, aber keine solchen Vorlage in Umlauf geben. Eine von der Verwaltung entwickelte Beschlussvorlage kann inhaltlich nicht beliebig sein!

Oder ist das der erste Schritt, Wirtschaftsförderung abzuschaffen? Ist eine entsprechende Beschlussvorlage auch in der Vorbereitung? Sollte bei Würdigung aller Fakten in diesem Fall eine solche Entscheidung fallen, halten wir die Abschaffung der Wirtschaftsförderung für oportun, obwohl gerade hier Entwicklungspotential gehoben werden sollte.