Seelze - Süd

  • Veröffentlicht am: 15. Januar 2007 - 6:52

Anbindung - Brücke Einzelhandel

Wir haben folgenden Antrag im Rathaus eingereicht:

Beratungsgegenstand

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Seelze-Süd

Erstellung Rad- u. Fußgängerbrücke Seelze-Süd zur Kernstadt Seelze

Antrag:

1. Bau einer Brücke vom Baugebiet Seelze-Süd, nördliche Anbindung, über B441, den Kanal und Gleisanlagen der Bahn (DB) nach Seelze.

2. Nutzbarkeit der Brücke für Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen muss sichergestellt sein.

3. Erst mit Eröffnung dieser Brücke wird der Ratsbeschluss aus 2005 zur Verlegung der B441 aufgehoben.

4. Mit Planung und Realisierung dieser Brücke soll unmittelbar nach Beschlussfassung begonnen werden.

5. Der Kreditrahmen für den Treuhandhaushalt der Entwicklungsmaßnahme Seelze-Süd von derzeit 28.936.000,00 € (entsprechen beschlossenem Wirtschaftsplan von 2006) ist um die Kosten der Brücke zu erhöhen.

6. Die nördlichen Baufelder in Seelze-Süd sollen auch einer Nutzung für den Einzelhandel zur Vermarktung freigegeben werden. Dabei sollen seitens der Stadt ggf. Lösungen gefunden werden, die dem Lärmschutz

entsprechen, damit der Einzelhandel seine üblichen Baukonzepte umsetzen kann.

Begründung

Diese Brücke bietet eine gefahrlose Anbindung von Seelze-Süd an den Stadtkern Seelze zur Erreichung von Schulen, Vereine, öffentlichen Einrichtungen, Bahnhof und Buslinien. Niemand muss dafür den Fuß auf die B441 setzen.

Mit einer solchen direkten Verbindung (nutzbar für Radfahrer, Rollstuhlfahrer und Fußgänger jeden Alters und Kinderwagen) wird dem Anspruch entsprochen, dass Seelze-Süd kein eigener Stadtteil ist, sondern zu Seelze gehört.

Nach Fertigstellung der beschriebenen Rad- und Fußgängerbrücke ist eine Verlegung der B441 nicht mehr notwendig. Seelze-Süd wäre für heute nicht vorhersehbare Entwicklungen in Richtung Süden erweiterbar.

Eine zeitnahe Planungssicherheit würde entstehen und somit die Vermarktung des 2. und 3. BA fördern. Diese Planungssicherheit sorgt für eine gute Ausgangssituation für anzusiedelnde Nahversorgung und Vermarktung der nördlichen Baufelder.

Auch wenn die Rad- und Fußgängerbrücke kostengünstiger ist als eine Verlegung der B441 und Ertüchtigung der Heimstättenbrücke, so wird die Kostendeckelung vom WP 2006 überschritten.

Die nördlichen Baufelder sind für Einzelhändler und Nahversorger attraktiv, weil die B441 für weitere Kunden und kurze Anlieferwege garantiert. Bekannten Einzelhandelsketten bauen üblicherweise Gebäude mit einem Stockwerk. Eine Ansiedlung von Nahversorgern darf nicht dadurch verhindert werden, dass der Lärmschutz gegenüber Rangierbahnhof und B441 durch übliche Baukonzepte dieser Handelsketten nicht sichergestellt ist.