Seelze - neues Recht

  • Veröffentlicht am: 19. Dezember 2006 - 8:11

Ratsbeschlüsse nur eine Empfehlung?

Es gab einen Ratsbeschluss im November, der die Verwaltung autorisierte, bis zum 15.12.2006 den Vertrag mit der Kristallbäder AG entsprechend dem Vorschlag von Herrn Steinhart aufzulösen.

Dieser Weisung ist die Verwaltung nicht gefolgt, wie in der Ratssitzung am 14.12.2006 festzustellen war. Dort beteuerte Herr Balzer, dass für den 18.12.2006 ein Notartermin zur Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages zur sofortigen Vertragsaufhebung feststehen würde.

Die Verschiebung auf den 31.1.2007 wurde mehrheitlich am 14.12.2006 abgelehnt.

Ratsentscheidungen scheinen aber diese Verwaltung nicht zu stören, sie haben es jedenfalls offensichtlich nur als "Empfehlung" gesehen und einen andersartigen Vertrag geschlossen. Dieses konnten wir bislang nur der Presse entnehmen. Wir werden zu prüfen haben, in wieweit hier eine Kompetenzverletzung mit deren Folgen vorliegt.

Auch von einer bevorstehenden Ratssitzung konnten wir in der Presse lesen. Ob sich die Vewaltung wieder einmal eine "Empfehlung" geben lassen will, so lange, bis die Entscheidung ihren Vorstellungen entspricht?