Seelze - Kitas

  • Veröffentlicht am: 28. April 2014 - 13:51

Hier sind wesentliche Veränderungen erforderlich.

Die Grünen in Seelze haben folgende Anträge zum Thema Kitas in Seelze gestellt:

1. Antrag:

Die Vergabe der Plätze in den Kinderbetreuungsstätten erfolgt zentral durch die Stadt.

Begründung:

Ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand und Konfliktpotential entsteht bei

den Leiter/innen der Kindertagesstätten durch die Vergabe der Plätze. Die

Feststellung der Vergabekriterien ist zeitintensiv und besonders durch

Mehrfachanmeldungen zieht sich der gesamte Vergabeprozess sehr in die Länge. Die Stadt kann dies zentral und mit EDV-Hilfe wesentlich einfacher und effektiver bewerkstelligen, da sie Erst- und Zweitwünsche besser koordinieren kann. Die Anmeldungen können dagegen nach wie vor in den Kindertagesstätten erfolgen und an die Verwaltung der Stadt weitergeleitet werden. Dies würde eine

Arbeitsentlastung für alle Kinderbetreuungsstätten bedeuten und somit mehr Zeit für die Förderung der Kinder bringen.


2.Antrag:

Die Stadt erarbeitet einen Vorschlag, wie der Personaleinsatz in den

Kinderbetreuungsstätten dokumentiert und kommuniziert werden kann.

Begründung

Bei Erzieher/innen kommt es immer wieder zu Engpässen. Dies wird jedoch weder dokumentiert noch den Eltern gegenüber offen kommuniziert. Für ein

Vertrauensverhältnis von Eltern und Kindertagesstätte ist hier eine Offenheit

wichtig. Die Stadt wird beauftragt zusammen mit den Leiter/innen einen Weg

finden wie der Personaleinsatz in den Betreuungsgruppen transparent für die

Eltern dargestellt werden kann. Auch die Stadt als Auftraggeber und nicht

zuletzt die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Freizeit möchten über die Personalsituation in der Kinderbetreuung informiert sein.


3. Antrag:

Die Einkommensüberprüfung, Festsetzung und Einzug der Elternbeiträge für die

Kinderbetreuung wird in Zukunft von der Stadt durchgeführt.

Begründung:

Die Einkommensüberprüfung in den Kindertagesstätten ist zeitintensiv,

fehlerbehaftet und datenschutzrechtlich bedenklich.

– zeitintensiv: Ca. 6% der gesamten Betreuungskosten werden als

Verwaltungskosten kalkuliert. Die Kindertagesstätten können durch diese Maßnahme deutlich entlastet werden.

– fehlerbehaftet: Da die Kinderbetreuungsstätten die Einkommensüberprüfung zu Recht nicht als ihre Kernaufgabe ansehen, unterbleiben zumeist Nachfragen und regelmäßige Überprüfungen.

– datenschutzrechtlich bedenklich: Die Kinderbetreuungsstätten sind weder räumlich noch organisatorisch in der Lage einen ausreichenden Datenschutz zu gewährleisten. Dazu kommt, dass bei den freien Trägern keine Stadtbediensteten zum Einsatz kommen und so den Bürger zugemutet wird, die Einkommensverhältnisse gegenüber einer privaten Organisation offenzulegen.

Insgesamt sind wir der Meinung, dass die Kindertagesstätten nicht der richtige

Ort sind, um das Einkommen der Erziehungsberechtigten offenzulegen, Beiträge

einzuziehen und eventuell anzumahnen. Dort sollten ausschließlich Fragen der

Betreuung, Förderung und Erziehung der Kinder thematisiert werden. Geldfragen

lenken hier ab und können das Vertrauensverhältnis der Eltern zu der Einrichtung

belasten.