Seelze- Bad

  • Veröffentlicht am: 15. Februar 2007 - 8:18

Vorbereitend für den Rat in der nächsten Woche hat heute der Verwaltungsausschuss das Thema: Bad!

Zwei Varianten stehen zur Auswahl:

Variante 1:

Die Ausschreibungsbedingungen sind vergaberechtskonform so zu formulieren, dass die Anbieter die Möglichkeit haben, ein Bäderkonzept ihrer Wahl anzubieten. Um einen etwaigen Informationsvor¬sprung zu verhindern, werden allen Anbietern hierzu die der Verwaltung vorliegenden Planungsunter¬lagen für das Freizeit- und Wellnessbad zur Verfügung gestellt. Diese sind jedoch nicht zwingend zu berücksichtigen.

Variante 2:

Die Ausschreibungsbedingungen sind vergaberechtskonform so zu formulieren, dass die Anbieter auf Basis der der Verwaltung vorliegenden Planungsunterlagen ein Angebot für ein Freizeit- und Wellnessbad erstellen. Um einen etwaigen Informationsvorsprung zu verhindern, werden allen Anbietern hierzu die der Verwaltung vorliegenden Planungsunterlagen für das Freizeit- und Wellnessbad zur Verfügung gestellt. Diese sind bei den eigenen Planungen zu berücksichtigen.

Die Grünen möchten ein möglichst offenes Verfahren, offene Ideen, Schwimmen ermöglichen .... daher favoritisieren sie eindeutig die Variante 1.