Was ist aus der Glosse geworden?: Seelzer Schlaglichter - Reaktionen

  • Veröffentlicht am: 8. Februar 2021 - 11:51

Die Mitteilung über die Presse ist ein erster Schritt, aber der letzte Satz macht Hoffnung: (Zitat)

"Rechtlich ist die erfolgte Heranziehung einer Eigentümerin oder eines Eigentümers von Gemeinschaftsgrundstücken zu der gesamten Gebühr auch nach erneuter Prüfung nicht zu beanstanden, da mehrere Miteigentümerinnen und Miteigentümer kraft Gesetzes als Gesamtschuldner für die Gebühr haften. Durch die eingegangenen Rückmeldungen wurde deutlich, dass die private Einigung der Miteigentümerinnen und Miteigentümer in etlichen Fällen unproblematisch, in anderen Fällen – insbesondere auch wegen der teils unbekannten weiteren Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder deren Vielzahl – für einige Empfängerinnen und Empfänger des Bescheides eine große Herausforderung bedeutet und nicht ohne Weiteres lösbar erscheint.

Daher bittet die Stadtverwaltung nun jene Empfängerinnen und Empfänger der Bescheide für Grundstücke im Miteigentum, bei denen eine private Einigung mit den übrigen Eigentümerinnen und Eigentümern nicht möglich ist, sich möglichst zeitnah bei der städtischen Fachabteilung zu melden. Diese Empfängerinnen und Empfänger eines Bescheides erhalten dann eine Rückmeldung, wie die Stadtverwaltung in dem speziellen Einzelfall helfen kann. Eine private Einigung unter den Eigentümerinnen und Eigentümern wird nicht erforderlich sein.

Für eine dauerhafte und möglichst bürgerfreundliche Vorgehensweise prüft die Stadtverwaltung für das Jahr 2022 – unter Berücksichtigung der rechtlichen Möglichkeiten – alternative Vorgehensweisen in Bezug auf Miteigentumsanteile und wird diese, soweit erforderlich, im Laufe des Jahres dem Rat der Stadt Seelze zur Beschlussfassung vorlegen."

 

Vielleicht kann die Verwaltung ja doch allgemein die Sache lösen, ohne dass Nachbarn eine Unterabteilung der Stadtkasseunter Datenschutzbedingungen führen müssen. Warten wir es ab!