Seelze - A2

  • Veröffentlicht am: 17. Mai 2016 - 8:34

Lärmbelästigung

Die Ratsfraktionen von SPD u. [box]Bündnis 90/Die Grünen[/box] beantragen gemeinsam, folgenden Beschlussvorschlag dem Rat und seinen vorberatenden Gremien zuzuleiten:

ntrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung zu Nachtzeiten auf der BAB 2 Der Rat möge beschließen:

Antrag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich in enger Abstimmung mit der Stadt Garbsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu Nachtzeiten auf der BAB 2 zwischen den AS Kolenfeld und Hannover­Herrenhausen einzusetzen.


Begründung:

Nach dem aktuell vorliegenden Lärmschutzaktionsplan der Stadt Seelze wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 2 als eine Möglichkeit erachtet, die Lärmbelastung für die Ortsteile Dedensen und Gümmer zu reduzieren. Die Lärmimmissionsmessungen der mobilen Messanlage des Flughafens Hannover­ Langenhagen aus 2015 haben in Dedensen darüber hinaus ergeben, dass der Mittelwert der Geräuschbelastung nachts (22­6 Uhr) mit 52 db(a) um 12 db(a) oberhalb der vorgeschriebenen Werte des einschlägigen Regelwerks (TA Lärm) zu Nachtzeiten liegt. Selbst bei Annahme, dass der für Spitzen zulässige Grenzwert von 55 db(a) Gültigkeit hat, musste festgestellt werden, dass der Messstandort in den Reuterwiesen zwar noch nicht betroffen war. Da bei Schall jedoch der Grundsatz gilt, dass mit jeder Verdopplung der Entfernung zwischen Schallquelle und Hörer der Schallpegel um 6 dB(a) abnimmt und der Standort der Messanlage etwa 500m von der BAB 2 entfernt war, muss man davon ausgehen, dass sämtliche Wohnbebauung ab etwa 375m Entfernung zur Autobahn in Dedensen und Gümmer dauerhaft eine Lärmbelastung von über 55 db(a) zu ertragen hat. Der Berichterstattung der Leine­Zeitung vom 12.04.2016 ist zu entnehmen, dass in einem Gespräch mehrerer Bürgerinitiativen mit dem Nds. Wirtschaftsminister Olaf Lies dieser Bereitschaft zu einer Unterstützung der Initiativen signalisiert hat. Diese Intiativen schlagen, unterstützt von sämtlichen Parteien des Garbsener Stadtrats, eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung auf der BAB 2 zu Nachtzeiten (20­6 Uhr) vor. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, im Gleichklang mit den Bemühungen der Stadt Garbsen, sich beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung zu Nachtzeiten einzusetzen.