Ein konkreterer Weg schließt Mißverständnisse aus: Umsetzung von Infrastrukturprojekten

  • Veröffentlicht am: 25. Januar 2017 - 12:25

Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen  beantragte  heute, folgende Beschlussvorlage dem Stadtrat und seinen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten:

Beschlussvorschlag:
Die Umsetzung von Infrastrukturprojekten und Bauleistungen wird künftig in einem (mindestens) 3 stufigen Verfahren vom Rat begleitet.
1. Information des Rates (des Fachausschusses) über geplante oder notwendige Maßnahmen. Nach Beratung kann eine  Beschlussfassung über die Vergabe von Planungsleistungen erfolgen (wie bisher).
2. Information des Rates (des Fachausschusses) über die geplanten Maßnahmen unter Darstellung aller möglichen Alternativen und deren Auswirkungen auf die städtischen Ressourcen (finanzielle Mittel, Umwelt (Klimaschutzprogramm), Nachhaltigkeit). Beratung und Beschlussfassung über die präferierte Maßnahme und ggfs. der Vergabekriterien.
3. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe (wie bisher, soweit erforderlich).

Begründung:
Die sehr unbefriedigende Befassung des Rates mit der Sanierung der Wärmeversorgungsanlage des Schulzentrums Seelze (BV XVI/0675) hat wieder einmal gezeigt, das der Rat bei bestimmten Projekten seine Kontrollfunktion nicht ausüben kann, weil er entweder nicht vollständig oder zu spät in Entscheidungsprozesse eingebunden wird.
Zwar erfolgt regelmäßig die Information seitens der Verwaltung über geplante oder anstehenden Maßnahmen (Punkt 1), aber dann "hört" der Rat erst wieder zum Punkt 3 etwas von der Verwaltung. Dies ist aber nur noch eine reine "Abnickentscheidung", die häufig auch noch "ganz eilig" ist weil Fristen zu beachten sind.
Die eigentlich interessanten Entscheidungen werden aber dazwischen getroffen, bislang leider häufig von der Verwaltung ganz allein. Diesen Zustand soll dieser Antrag durch ein klares Verfahren beenden.
Zur Erläuterung verweisen wir dazu auf die BV XVI/0675 in der wörtlich hieß:
"Im ersten Schritt soll die TGW Planungsgesellschaft für Gebäudetechnik mbH mit den Leistungsphasen
1 bis 3 nach HOAI Teil 4 Abschnitt 2 §§ 53-56 (Stand 2013) beauftragt werden.
Innerhalb der Leistungsphase 1+2 ist eine Bestandsanalyse durchzuführen und sind Varianten einer zukünftigen Wärmeversorgung darzustellen. Diese sind aus energetischer und wirtschaftlicher Sicht zu bewerten. Dazu gehört auch die Darstellung, ob und in welchem Umfang ein Einbau eines BHKW sinnvoll ist.
Die Auswertung der Bestandserfassung (LPH 1) und der Vorplanung (LPH 2) dienen dazu, eine Grundlage für die politische Entscheidung zu schaffen, wie eine zukünftige Wärmeversorgung des Schulzentrum Seelze aussehen soll.
Erst mit der Entwurfsplanung (LPH 3) liegen verbindliche Kostenaussagen vor, welche Grundlage der weiteren Beauftragung sind."